Reisegewerbe

Immer wieder werden mir die gleichen Fragen über das Reisegewerbe gestellt. Daher möchte ich hier die wichtigsten Fragen klären.

1. Was ist das Reisegewerbe?

Laut Handwerksordnung unterscheiden wir zwischen dem Stehenden und dem Reisegewerbe. Während im Stehenden Gewerbe meistens ein Meisterbrief gefordert wird, wird im Reisegewerbe dieser nicht verlangt.

2. Ist das eine neue Regelung?

Nein. Bereits bei der Einführung der Handwerksordnung im Jahre 1953 hat der Gesetzgeber die Unterteilung in Reisegewerbe und Stehendes Gewerbe beschlossen. Beide Gewerbeformen existieren seitdem gleichberechtigt nebeneinander.

3. Was hat die Handwerkskammer damit zu tun?

Nichts. Als Reisegewerbetreibender sind Sie Mitglied der Industrie und Handelskammer.

4. Was ist der Unterschied zwischen Stehenden und Reisegewerbe?

Der wesentliche Unterschied ist, wie der Gewerbetreibende seine Aufträge erhält. Im Reisegewerbe muss der Anbieter seine potentiellen Kunden aufsuchen und nach Aufträgen fragen. Im Stehenden Gewerbe nimmt der Kunde mit dem Anbieter Kontakt auf.

5. Ist Handwerk überhaupt im Reisegewerbe möglich?

Ja. Unter Beachtung von Punkt 4 gibt es nur folgende Ausnahmen:

  • gesundheitshandwerkliche Tätigkeiten
  • Maßanfertigung orthopädischer Schuhe
  • Huf und Klauenbeschlag

Diese Tätigkeiten dürfen nicht im Reisegewerbe ausgeübt werden.

6. Welche Rechtsgrundlagen gibt es ?

HWO §55 Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§42 Abs. 2 ) oder ohne eine solche zu haben.

  1. selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  1. selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Außerdem gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ,das bestätigt, das im Reisegewerbe die volle „Kunstfertigkeit des Handwerks“ eingesetzt werden kann.

Weitere Informationen erhält man beim:

Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker im Internet unter:

buhev.de